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Faktencheck: Was Berufsdetektive kosten und was ihre Leistungen beinhalten

Transparente Kosten und Aufwände sind für die Beziehung zu meinen Kunden essenziell. Als Vizepräsident “Österreichischer Detektiv Verband” ist es mir zudem ein großes Anliegen, den oftmals schwer vermittelbaren tatsächlichen Arbeitsaufwand von uns Detektiven, verständlich und detailliert darzulegen. Ich empfehle allen Kunden und Interessierten ein grundsätzliches Auftragsgespräch vor der Auftragsvergabe zu führen, um eventuelle Unstimmigkeiten oder Überraschungen zu vermeiden. Jeder seriöse Detektiv wird gerne mit Ihnen über mögliche Kosten im Vorfeld sprechen.

Grundsätzlich werden in unserer Detektivbranche die Kosten nach Stundensätzen berechnet bzw. nach Stundenaufwand. Die Ausnahme bilden eventuelle Sondervereinbarungen. Hinzu kommen noch Kosten für die Fahrzeugverwendung, der Diäten, die Organisationspauschale und ein Kilometergeld. Im Vorhinein ist es meist schwer abzuschätzen, wie hoch der tatsächliche Aufwand sein wird. Auch ist es davon abhängig, um welche Art von Auftrag es sich handelt. Durch meine langjährige Erfahrung (ich bin seit über 20 Jahren Berufsdetektiv) kann ich in einem kostenlosen Auftragsgespräch eine ungefähre Kostenschätzung abgeben.

Wir ermitteln im Auftrag von Privatpersonen, Unternehmen und in Familienstreitigkeiten. Unsere Kosten sind transparent!

Transparente Kosten und Aufwände

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Wer haftet für die Detektiv-Kosten

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Kostenersatz für den Auftrag an einen Berufsdetektiv

Generell kann man davon ausgehen, dass die Detektiv-Kosten im Zuge des Schadenersatz- und Regressrechts im §1295 ABGB geregelt sind. Bei Scheidungsermittlungen beispielsweise wird der sogenannte „Ehestörer“ wohl die Detektivkosten bezahlen müssen. Diesbezüglich gibt es bereits genügend Urteile in der Judikatur. Gerade der sehr sensible Bereich der Detektiv-Ermittlungen bei Scheidungen ist in den letzten Jahren von betrogenen Ehepartnern sehr oft in Anspruch genommen worden. Wir konnten als Detektive in hunderten Fällen dazu beitragen, beweiskräftige Fakten für solche Verfahren bereitzustellen.

Die Kosten für einen Detektiv können auf zwei Weisen geltend gemacht werden:

Als sogenannte „vorprozessuale Kosten“ können sie im Wege des Kostenersatzes verzeichnet werden. Dies erfolgt am Ende des Scheidungsverfahrens in der Kostennote, die der Anwalt legt. Die Rechnung des Detektivs ist beizulegen.

Oder:

Sie können „unabhängig“ von einem (allenfalls auch gleichzeitig geführten) Ehescheidungsprozesses eingeklagt werden, weil ein Ehegatte, dessen Ehe durch „ehewidrige Beziehungen“ seines Partners zu einer dritten Person gestört wird, ganz allgemein und unabhängig davon, ob er gerichtliche Schritte unternehmen will, ein besonderes Interesse daran hat, sich Klarheit über den Sachverhalt zu verschaffen.

Wer haftet für die Detektiv-Kosten?

Bei Scheidungsverfahren kann nicht nur der schuldige Ehegatte, sondern auch der sogenannte „Ehestörer“ nach der Rechtsprechung für unsere Detektivkosten haftbar gemacht werden. Die Überwachung des untreuen Ehepartners und damit die Möglichkeit, Ersatz für die Detektivkosten zu erlangen, hat aber auch seine Grenzen. In einem persönlichen Informationsgespräch kann ich sie gerne im Detail darüber informieren.

Wichtig zu betonen ist es mir aber auch, dass für viele andere Detektivarbeiten ein Schadenersatz geltend gemacht werden kann. Auch hier informiere ich Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Wie bei allen anderen Kostenangeboten auch, ist es bei Aufträgen für uns Berufsdetektive essenziell, vorher schon einen Kostenrahmen abzuklären, damit es hinterher zu keinen ungewollten Überraschungen kommt.